1. Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist der Steckbrief einer Immobilie. Er bewertet den Zustand eines Gebäudes in Hinblick auf den Energiebedarf und die Gesamtenergieeffizienz.

2. Warum ist ein Energieausweis wichtig?
Bei Häusern oder Wohnungen machen die Energiekosten einen großen Teil der Betriebskosten aus. Will man eine Immobilie kaufen bzw. mieten, sollte man daher unbedingt vorher den Energiebedarf des Objekts kennen. So kann man einschätzen, welche Kosten hier auf einen zukommen.

Der Energieausweis hilft dabei und macht Immobilien in Bezug auf den Energiebedarf vergleichbar. Ein Energieausweis ist auch Voraussetzung, wenn um Förderungen angesucht wird, z. B. bei thermischen Sanierungen. Und er muss bei einem Neubau erstellt werden, da sonst keine Baubewilligung erteilt wird.

3. Was sagt der Energieausweis aus?
Der Energieausweis gibt Informationen über die Energieeffizienz in Sachen Heizung und Warmwasser einer Immobilie. Ähnlich wie beim Kühlschrank oder der Waschmaschine teilt er Gebäude in Energieeffizienzklassen ein – von Klasse A++ für den niedrigsten bis Klasse G für den höchsten Heizwärmebedarf.

Die Energieeffizienzklasse kann man gleich auf der ersten Seite des Energieausweises ablesen. Auf Seite 2 folgen verschiedene Gebäudedaten und Energiekennzahlen. Im Anhang sind dann noch Berechnungsgrundlagen, Normen und technische Details angegeben.

4. Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist nötig, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Schon im Inserat zur Immobilie müssen Eigentümer:innen Daten zum Energieverbrauch angeben. Käufer:innen oder Neumieter:innen haben außerdem das Recht, vor der Vertragsunterzeichnung Informationen zur Energieeffizienz des neuen Heims zu verlangen. Vermieter:innen und Verkäufer:innen müssen den Energieausweis interessierten Personen spätestens bei der Besichtigung zeigen und beim Vertragsabschluss übergeben.

Wer ein Haus besitzt und selbst darin wohnt, braucht im Normalfall keinen Energieausweis. Erst wenn man sanieren, zubauen oder umbauen will, muss man sich einen ausstellen lassen, ebenso bei einem Neubau. Da ist der Energieausweis Voraussetzung für die Baubewilligung.

Übrigens: Auch bei Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Es gelten nur einige wenige Ausnahmen, z. B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder Gebäude mit weniger als 50 m2 Fläche.

5. Kann ein Energieausweis ablaufen?
Der Energieausweis ist derzeit zehn Jahre gültig. Ist er abgelaufen, muss man sich nicht sofort einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Nur wenn man die Immobilie verkaufen, vermieten oder sanieren will, braucht man einen gültigen Energieausweis.

6. Wer stellt einen Energieausweis aus?
Energieausweise dürfen in Österreich von befugten Gewerbetreibenden und Selbstständigen ausgestellt werden. Einige machen das sogar online, basierend auf vorhandenen Unterlagen. Wir raten dringend davon ab, solche Online-Angebote anzunehmen. Denn das Erstellen eines Energieausweises ohne Begehung vor Ort ist rechtswidrig. Es muss bei jeder Ausstellung eine Begehung stattfinden!
Wenn nicht, können sowohl Aussteller:innen als auch Kund:innen Probleme mit der Haftung bekommen.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an die Profis der IfEA – kurz für Institut für Energieausweis GmbH. Die IfEA ist führend in der Analyse der Energieeffizienz von Immobilien. Ihr Team besteht aus Fachleuten mit technischem Know-how, zertifizierten Expert:innen und Energieprüfer:innen. Da kann man sich sicher sein, dass die Erstellung des Energieausweises in kompetenten Händen liegt.

Noch Fragen zum Energieausweis? Die Mitarbeiter:innen der Energie AG helfen gerne weiter.

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